Kündigung

Eine Kündigung ist in den meisten Fällen weder für  den Personaler beziehungsweise den Arbeitgeber noch für den betroffenen Arbeitnehmer eine angenehme Erfahrung. Aus welchen Gründen sie auch ausgesprochen wird oder werden muss (Diebstahl, häufiges Krankwerden oder Verspätungen – für solche Fälle wurde die Zeiterfassung erfunden),, eine Kündigung bedeutet immer die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und dieser Vorgang muss rechtlich komplett abgesichert sein, ansonsten drohen Klagen vor Gericht.

Bei einer Kündigung wird zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden: der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Als Sonderform existiert zudem noch die  Änderungskündigung.

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Gründe für eine ordentliche Kündigung können personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein.

Eine außerordentliche Kündigung hingegen ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist beziehungsweise fristlos. Für diese Art der Kündigung müssen Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar machen. In vielen Fällen ist eine solche Kündigung nur wirksam, wenn zuvor eine Abmahnungen erfolgt ist. Eine außerordentliche Kündigung muss ebenso wie die ordentliche schriftlich erfolgen, sie muss eindeutig erklärt werden und dem Empfänger direkt zugehen. Besteht in dem jeweiligen Unternehmen ein Betriebsrat, so muss dieser vor der Kündigung gehört werden.

Die Sonderform der Änderungskündigung kommt dann zum Tragen, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, jedoch verbunden mit dem Angebot der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter veränderten Vertragsbedingungen. Stimmt der betroffene Arbeitnehmer dem Angebot zur Fortsetzung des Schuldverhältnisses unter den geänderten Bedingungen nicht zu, wird das Arbeitsverhältnis durch diese Änderungskündigung beendet.