Okt 4

Venture Capital hat für Unternehmen zahlreiche Vor- und Nachteile. Vor allem die Vorteile sind für junge Unternehmen, die mehr Eigenkapital brauchen, ein großer Anreiz. Gerade bei größeren Investitionen, die junge Unternehmen nicht allein stemmen können, kann Venture Capital eine echte Alternative sein. Zwar verliert man die alleinige Schaffensfreiheit in seiner Firma, doch gewinnt man Eigenkapital, man profitiert vom Image, das Venture Capital mit sich bringt und zusätzliche Beratung in Sachen Management.

Weiterhin trägt Venture Capital zur Förderung der Planungssicherheit und der Krisenfestigkeit bei. Während bei einer Kreditfinanzierung Kreditgeber im Fall einer kritischen Unternehmenssituation Finanzmittel zurückfordern können, wenn das Unternehmen den Zinsverpflichtungen nicht mehr nachzukommen vermag, so wird Beteiligungskapital dauerhaft bzw. langfristig zur Verfügung gestellt. Natürlich sind Venture Capital Gesellschaften an hohen Renditen interessiert. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass auch die unterstütze Firma hohe Gewinne einfuhr, was ja nur in deren Sinne ist. Es handelt sich bei einer Venture Capital Finanzierung um eine Kooperation und nicht um eine Ausbeutung des Unternehmens. Doch einige Nachteile lassen die Unternehmen oft zurück schrecken: Das bereitstellen von fremden Eigenkapital wird nicht jeder Firma zu Teil. Lediglich ein Prozent der eingereichten Anträge auf Venture Capital wird positiv angenommen.

Ein Unternehmen braucht dazu ein ausgesprochen ausgeklügeltes und wohl überlegtes Firmen-Konzept, um als Partner für das andere Unternehmen attraktiv zu werden. Ein solches wollen die meisten nicht extra für Venture Capital erstellen. Auch die Tatsache, dass man als Unternehmer alleiniger „Herr im Haus“ ist und der fremden Unternehmung Mitspracherecht einräumen muss, ist ein diffiziler Punkt. Ein weiterer Nachteil kann sich bei der Verlustverrechnung ergeben. Mit der Verlustverrechnung ist es möglich, Verluste aus früheren Jahren vorzutragen und mit Erträgen aus späteren Jahren zu verrechnen, um den zu versteuernden Gewinn zu mindern.