Die Basis eines Anstellungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. In ihm werden die wesentlichen Arbeitsbedingungen festgelegt. Bei der Gestaltung der Arbeitsverträge hat der Personaler oder Arbeitgeber relativ weitgehende Freiheit. Allerdings müssen die Vertragsklauseln einen übergeordneten, gesetzlichen Mindeststandart erfüllen, andernfalls sind diese als ungültig zu betrachten. Spätestens einen Monat nach Antritt der Arbeitsstelle ist der Arbeitsvertrag auszuhändigen und muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet werden. Auch wenn die Freude auf Seiten des Arbeitnehmers, der unter Umständen ein Assessment-Center Training, Seminare, Coaching erfolgreich hinter sich gebracht hat, sehr groß ist, sollte die Vertragsunterzeichnung nicht leichtfertig abgetan werden. Genauses Lesen und gegebenenfalls auch Hinterfragen sollte sich von selbst verstehen. Für Arbeitgeber gilt in puncto Arbeitsvertrag: Genaue Formulierungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Viele Arbeitgeber greifen auf sogenannte Standardverträge zurück, die für ihre Zwecke durchaus ausreichend sind.
In diesen sind folgende Angaben standardmäßig enthalten:
- Name und Adresse der Vertragspartner
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Bei befristeten Arbeitsverträgen deren Dauer
- Arbeitsort
- Stellenbezeichnung, Beschreibung der Tätigkeit und Vollmachten
- Höhe der Vergütung, deren Zusammensetzung, Erhöhung und Fälligkeit von Nebenleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen etc.
- Regelung und Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit etc.
- Dauer der Probezeit
- Regelungen zur Kündigung
- Arbeitszeit und Pausen (evtl. auch Angaben zur Arbeitszeiterfassung)
- Dauer und Regelungen zum Erholungsurlaub
Mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages entstehen sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer bestimmt Rechte und Pflichten. Für den Arbeitgeber wären diese insbesondere: die Fürsorgepflicht, die Beschäftigungspflicht, die Pflicht zur Urlaubsgewährung, die Gleichbehandlungspflicht, die Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen, Einblick in die Personalakte, die Informationspflicht sowie die Pflicht zur Zeugniserteilung.
Die verschiedenen Arten des Arbeitsvertrages:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Projektbezogener Arbeitsvertrag
- Teilzeitarbeitsvertrag
- Aushilfsvertrag
- Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten (400 Euro-Job)
- Vertrag mit freien Mitarbeitern
- Praktikantenvertrag
Verwahren Sie Ihren Arbeitsvertrag sicher in einer Klarsichtfolie oder einem Ordner, der diesen vor Verunreinigungen beispielsweise durch Kaffee- oder Insekten Flecken schützt.